medien-gerechtes Gezwitscher (2010-08-22)
- Der ultimative Tipp für alle die ihr Haus vor Google StreetView schützen wollen: http://tinyurl.com/34epco8 #Google #StreetView #fun #
- Nordflügel: Sag zum Abschied leise Servus. Die Bagger sind da. #S21 #Stuttgart #
- Sind #S21 Gegner eigentlich auch vehemente #StreetView Befürworter? Ist ja bald die einzige Möglichkeit die Bahnhofsflügel zu sehen. #S21 #
- Renate Künast spricht bei Schweigemarsch. :-D #S21 #fail #
- #Wikipedia stirbt aus. RA Kompa über den Verlust an aktiven Nutzern und die Hintergründe: http://tinyurl.com/3xy7cfw #
- #S21 ist "The Big Dig" Stuttgarts. Kompliziert, viel zu teuer, aber es wird sich für Stadt und Bürger auszahlen. http://tinyurl.com/2dd986j #
- 4.000 Demonstanten gegen Stuttgart 21. Das sind gerade mal 0,7 % der Stuttgarter. Das ist keine breite Ablehnung. Eher Realitätsverlust #S21 #
medien-gerechtes Gezwitscher (2010-08-15)
- Widerspruch gegen #StreetView ist kontraproduktiv. Mit Widerspruch wird für #Google erst das Bild zu einem personenbezogenen Datum. #fail #
medien-gerechtes Gezwitscher (2010-08-01)
- Wahre Worte zu Eva Herman: "Dabei darf sie das alles denken und sagen. Und ich darf sie dafür verachten." http://tinyurl.com/38orft8 (nig) #
- Eine Suche bei Flickr nach ties (engl. Krawatten) führt nicht GANZ zu den gewünschten Ergebnissen. Was es nicht alles gibt… #flickr #porn #
- Thx to the Library of Congress: Legalizing #iPhone #jailbreak and #unlock today! Great day for US copyright: http://tinyurl.com/36ygejn #
- Mit welchen Mail Clients kann man eigentlich den @ePostbrief nutzen? Outlook? Notes? Apple Mail? Auf dem iPhone? #
ePostbrief und De-Mail – Zum Scheitern verurteilt!
Sichere und schnelle Kommunikation mit Behörden, rechtswirksame Kündigungen per E-Mail. All das sollen ePostbrief und De-Mail ermöglichen. Beide Dienste versprechen sich großen Erfolg und eine Vereinfachung der Kommunikation im 21. Jahrhundert. Prinzipiell sind die Bestrebungen zu begrüßen und es ist wohl unbestritten, dass es für sichere, nachvollziehbare und rechtswirksame elektronische Kommunikation einen Bedarf in der Bevölkerung gibt.
Doch bleibt es mehr als zweifelhaft, dass sich De-Mail oder ePostbrief wirklich durchsetzen werden. Man erinnere die Post an ihre Versuche vor knapp 10 Jahren die digitale Signatur (die all das ermöglichen sollte) durchzusetzen. Es kostete viel, brachte wenig Kunden und wurde bald eingestellt. Damals wurde gefordert, dass der Staat die qualifizierte elektronische Signatur fördert. Es geschah nichts. 10 Jahre später, kommt die qualifizierte elektronische Signatur für jeden mit dem neuen Personalausweis. Jeder wird sie haben. Einfach und schnell. Wozu also noch ePostbrief und De-Mail?
Aber die künftig stärkere Verbreitung von qualifizierten elektronischen Signaturen wird nicht der Sargnagel von ePostbrief und De-Mail sein. Sicherlich auch nicht, wer wann Zugriff auf die E-Mails nehmen kann und mit welcher Verzögerung die E-Mails aus den Systemen gelöscht werden. Das sind vielleicht Gründe, die einen Datenschützer dazu bewegen einen solchen Dienst nicht zu nutzen. In Zeiten von Facebook & Co schreckt dies Endkunden nicht mehr ab.
Aber in Zeiten des iPhones und des iPads kann ein Dienst nur erfolgreich sein, wenn folgende Eigenschaften gegeben sind:
- Es funktioniert “out of the Box”.
- Die Funktionsweise ist selbsterklärend.
- Der Dienst integriert sich nahtlos in einen modernen Workflow.
Diese drei Voraussetzungen erfüllen allerdings weder De-Mail noch ePostbrief. Die Anmeldung ist kompliziert, dauert lange. Wie das ganze funktioniert ist weitestgehend unklar. Man muss sich ausführlich damit auseinandersetzen. Spätestens an diesem Punkt werden schon zahlreiche resignieren. Darüber hinaus muss das System selbsterklärend sein. Jeder weiß wie er eine E-Mail verschickt. Er öffnet das E-Mail Programm seiner Wahl, sucht in seinem Adressbuch den Adressaten, schreibt den Text und klickt auf Senden. Auch im Hinblick auf Behördenbriefe und Kündigungen will der Kunde nichts anderes. Warum also umständlich auf irgendwelchen Plattformen anmelden, mehrere E-Mail Systeme unübersichtlich parallel laufen lassen?
Ein weiteres Manko von ePostbrief und De-Mail ist die geringe Flexibilität. Viele besitzen personalisierte E-Mails mit eigener Domain, nicht nur in der Geschäftswelt. Warum also diese Pesonalisierung aufgeben gegen unschöne und providergebundene E-Mail Adressen, die sich kaum einer merken kann, wie @epost.de oder @gmx.de-mail.de? Diese Zeiten sind lange vorbei.
Der schwerwiegenste Punkt dürfte allerdings die Integration in den eigenen Workflow sein. In der Geschäftswelt läuft bereits heute alles weitgehend digital ab. Kalender werden elektronisch geführt, Termine und Besprechungen werden elektronisch per E-Mail mit Outlook oder Notes geplant und direkt im Kalender eingetragen. Das ganze aktuell synchronisiert mit Arbeitsrechner, Blackberry und privatem PC. Rechtssichere Kommunikation muss sich, um sich erfolgreich durchzusetzen, in dieses komplex vernetzte System integrieren. Der Geschäftsmann (und der Privatkunde erst recht!) will unterwegs nicht noch neben seinem Blackberry auf irgendeinem Onlineportal überprüfen, ob ein ePostbrief oder eine De-Mail angekommen ist. Er will sie, mit seinen regulären E-Mails auf seinem Blackberry, iPad oder PC. Alle zusammen in seiner Outlook-Inbox.
That’s the deal.
iPhone Jailbreak und Unlock durch Librarian of Congress in den USA legalisiert
Es ist ein kleiner Paukenschlag, was die Library of Congress heute im Federal Register der USA veröffentlicht hat:
- Das Umgehen eines Kopierschutzes auf einer DVD ist zur Verwendung kleiner Teile in kritischen Werken zulässig
- Das Umgehen einer Softwarebeschränkung um auf einem Mobiltelefon rechtmäßig erworbene Programme zu installieren – Bekannt als “Jailbreak” fpr das iPhone
- Der Unlock eines Mobiltelefons um dieses mit einem anderen Mobilfunkanbieter zu verwenden, sofern dieser das zulässt, verstößt nicht gegen das Urheberrecht.
Hintergrund US Copyright Law
Aus Europa mag es zunächst verwundern, warum die Parlamentsbibliothek solch eine Vorschrift erlassen kann. Der Grund liegt im amerikanischen Urheberrechtsgesetz besser gesagt in seinem umstrittenen Änderungsgesetz dem Digital Millenium Copyright Act (DMCA). Dieses verbietet die Umgehung von technischen Maßnahmen zum Schutze des Urheberrechts (ähnlich aber weitergehender als § 95a UrhG). Dieses Verbot wird jedoch durch Section 1201(a)(1)(B) Copyright Act wieder beschränkt, damit die Werke im Rahmen des “fair use” genutzt werden können. Die Beschränkungen werden nach dem Gesetz durch die Library of Congress und das Copyright Register festgelegt. Nach Abschluss des Verfahrens verkündet der Leiter der amerikanischen Nationalbibliothek die neuen Beschränkungen.
Fazit
Mit der heutigen Entscheidung hat die Library of Congress das Urheberrecht und den verfassungsrechtlich verankerten Gedanken des “fair uses” deutlich gestärkt. Mit dem DMCA war gerade fair use stark beschnitten worden. Zwar hat die Library of Congress hinsichtlich der Umgehung von Kopierschutzmechanismen auf DVDs lediglich einige bestimmte Fälle erlaubt, jedoch Apple Inc. hart getroffen. Mit der Legalisierung von Jailbreak und Unlock sind damit die zwei bedeutensten Beschränkungen des iPhones in den USA in “Gefahr”. Hinsichtlich des Jailbreaks steht für Apple ein ganzes Geschäftsmodell auf dem Spiel.
Update: Ein Netlock ist auch weiterhin möglich. Jedoch ist die Umgehung eins Netlocks keine Urheberrechtsverletzung an der Software. Wer ein Netlock umgeht, verstößt daher lediglich gegen die Vertragsbedingungen des ursprünglichen Carriers.


Post vom Anwalt … wegen des Blogs
Die Nachricht war kurz. Leichte Beunruhigung macht sich breit. Post vom Anwalt? Als Anwalt alltäglich… aber privat dann doch eher selten. Wegen des Blogs? Von einem Fachanwalt für Strafrecht? Das klingt nach Abmahnung oder jedenfalls Ärger. Ich ertappe mich bei einer wohl üblichen Reaktion: “Ich bin unschuldig. Ich hab nix gemacht!”
Schließlich habe ich hier seit gut einem Monat nichts mehr veröffentlicht. Doch irgendwas sagt mir… da war doch noch was. Genau! Eine unbeantwortete bzw. nur unverständlich beantwortete Frage. :-)
Vielen Dank an den Kollegen Hoenig für die Antwort und damit den Hinweis auf seine geniale Kanzlei-Wanne!