Im öffentlichen Fokus des Datenschutzrechts stand letztes Jahr eindeutig der Datenschutz bei SocialMedia. Da war zunächst die überraschende Ankündigung des hamburgischen Datenschutzbeauftragten, dass Google Analytics nach knapp zweijährigem Streit nun endlich datenschutzkonform nutzbar sei. Die Ankündigung war überraschend, weil die Zeichen in den Monaten zuvor eher auf Konfrontation zwischen Google und dem Datenschützer standen. Doch die präsentierte Lösung erscheint bei genauerem Hinsehen mehr als fragwürdig. Nicht nur erschwert es den Nutzern aufgrund formaler Hürden den Einsatz von Google Analytics, auch wirft die Lösung neue Fragen auf, ob das gewählte Verfahren tatsächlich datenschutzkonform oder lediglich ein “politischer” Kompromiss ist.
Das große Thema des Jahres war allerdings der Streit zwischen Facebook und dem schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten Weichert. Nach Auffassung des Datenschützers ist der Einsatz von Facebook Seiten und des Like-Buttons datenschutzrechtlich unzulässig, da hier bereits mit der IP-Adresse personenbezogene Daten in unzulässiger Weise erhoben und verarbeitet würden. Weichert bringt damit die alte Diskussion über den Personenbezug von IP-Adressen wieder in volle Fahrt. Aber auch die Frage der Verantwortlichkeit bei der Erhebung von Daten über iFrames wird dabei neu thematisiert.
Beide Fälle haben verdeutlicht, dass es nicht darum geht, komplexe technische Sachverhalte datenschutzgerecht abzubilden oder lange bestehende Rechtsfragen gerichtlich zu klären, sondern über medienwirksame Aktionen eigene Rechtsansichten durchzusetzen. Ob dies auf Dauer erfolgreich sein wird, bleibt abzuwarten. Mit dem Ergebnis von Google Analytics vor Augen, sollte man jedoch nicht allzu viel Klarheit im Datenschutzrecht erwarten.
Währenddessen schreiten technische Entwicklung und Nutzergewohnheiten unbeirrt fort, ohne dem Anschein nach große Rücksicht auf Datenschutz zu nehmen. Insbesondere im Bereich der Smartphones nehmen die Datensammlungen von Geräteherstellern, Netzprovidern und App-Anbietern drastisch zu. Beispielhaft wurde hier etwa die Datensammlung des beliebten Messengers Whats App analysiert. Aber weitere Dienste sind auf dem Weg und bieten hohes Konfliktpotential mit dem Datenschutz. Der große Hype seit Einführung des iPhone 4S sind ganz klar Spracherkennung und -steuerung. Apple hat mit Siri eindrucksvoll gezeigt, wie mächtig eine sprachliche Steuerung von Geräten sein kann und auf der CES stellen weitere Hersteller ähnliche Steuerungen vor, egal ob Smartphone, Computer oder TV. Was ist an Sprachsteuerung datenschutzrechtlich problematisch? In vielen Fällen, erfolgt die Analyse des Sprachbefehls nicht auf dem jeweiligen Gerät sondern in mächtigen Rechenzentren, wo die gesprochenen Befehle zudem gespeichert werden.
Die Sprachsteuerung scheint dabei allerdings nur ein erster Schritt bei der “Vermenschlichung” und persönlichen Bindung von technischen Geräten zu sein. Gesichtserkennung und umfangreiche Profilbildung, mit denen Dienste den Nutzer unabhängig vom genutzten Gerät erkennen, nehmen am Horizont bereits Anlauf. Die Datenschutz relevanten Entwicklungen nehmen daher rasant zu. Die Diskussion über die Entwicklung des Datenschutzes wird dabei dem Anschein nach zunehmends radikaler. Auf der einen Seite scheinen Nutzer bereit zu sein, mehr Daten von sich Preis zu geben um die neuartigen Dienste, die auch eine Erleichterung des Alltags sein können, zu nutzen. Auf der anderen Seite wird mit einem veralterten Datenschutz argumentiert, der letztlich zu einem Verbot solcher Entwicklungen führt.
Datenschützer, Bürger und Politiker müssen sich offen den Entwicklungen stellen und hinterfragen ob Datenschutz als Verbotsgesetz noch zeitgemäß ist, oder ob damit mittlerweile nicht eine Bevormundung der Bürger erfolgt und die geschützte persönliche Handlungsfreiheit nicht bereits unzulässig eingeschränkt wird.

